Der Vorstand der Kolpingkapelle Westerngrund hat in seiner

Sitzung am 26.06.2018 nachfolgende

Datenschutz-Richtlinie 

beschlossen.

Mit der Datenschutz – Richtlinie soll ein Überblick über die im Verein verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie über die Rechte der betroffenen Mitglieder gegeben werden.

  1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Jochen Rienecker, Kastanienring 30, 63825 Westerngrund, erreichbar telefonisch unter 06024/634326.
  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere die Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum, aber auch die Dauer der Mitgliedschaft. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel unmittelbar beim Mitglied selbst.
  1. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
  1. Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese Zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden die Daten weitergegeben an :
  • den Blasmusikverband Vorspessart
  • die Gemeinde Westerngrund zur Beantragung von Zuschüssen
  • das Landratsamt Aschaffenburg zur Beantragung von Zuschüssen
  • die Sparkasse Aschaffenburg/ Alzenau zum Einziehen der Mitgliedsbeiträge

Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.

  1. Die Daten werden durch den Verein solange verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben nach Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, spätestens nach Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses, es sei denn, deren Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.
  1. Als betroffene Person hat das Mitglied das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit ( Art. 15 mit 20 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit zulässig, unter den Einschränkungen der §§34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde ( Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG)
  1. Soweit durch das Mitglied eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zur jederzeitigen Widerruf, wobei dieser erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.
  1. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrecht erhalten werden kann.